Platzordnung

1. Die Benutzung der Tennisplätze ist erlaubt

    – aktiven Mitgliedern, 

    – passiven Mitgliedern und Gästen im Rahmen der Spielordnung des LTC. 

Aktive wie passive Mitglieder und Gäste sind nur spielberechtigt, wenn sie nicht mit Zahlungsverpflichtungen gegen über dem Verein im Rückstand sind.

2. Vor dem Spiel ist der gewünschte Platz mit Namensschildern auf der Magnettafel zu belegen. Dies ist erst zulässig, wenn mindestens zwei Spieler/innen auf der Anlage sind; Vorratsbelegungen sind also nicht erlaubt.

3. Die Höchstspieldauer beläuft sich für Einzel auf 60 Minuten und für Doppel auf 90 Minuten. Sind nach Ablauf dieser Zeit keine weiteren Spieler/innen auf der Anlage, die den Platz belegen wollen, darf so lange weitergespielt werden, bis andere Spielerinnen oder Spieler den Platz belegen wollen. Wird ein Einzel während des Laufs oder danach zu einem Doppel ausgeweitet, gilt für das Einzel und das Doppel zusammen nur die höchstmögliche Spielzeit von 90 Minuten, es sei denn, dass anschließend keine anderen Spieler/innen den Platz belegen wollen.

4. Grundsätzlich stehen alle Plätze allen Mitgliedern zur Verfügung, wobei jedoch der Vorrang für den Trainer auf den Plätzen 5 und 6 sowie für Meisterschaftsspiele und andere Vereinsturniere zu beachten ist.

    – Für Jugendliche bis zu 18 Jahren gilt Folgendes:
      Auf Platz 4 haben Jugendliche bis 19.00 Uhr Vorrang, auf Platz 3 bis 17.00 Uhr. Solange andere Plätze
      nicht belegt sind, können Jugendliche jederzeit auf ihnen spielen. 

5. Nach dem Spiel sind die Plätze abzuziehen und die Linien zu fegen. Die Schleppnetze sind aufzuhängen und dürfen nicht auf dem Platz liegenbleiben. Getränkeflaschen und anderer Müll sind zu entsorgen. Trockene Plätze sind vor dem Spiel zu bewässern.

6. Das Betreten aller Räume des Clubhauses mit Schuhen, mit denen die Plätze betreten worden sind, ist ausdrücklich untersagt, insbesondere also mit Tennisschuhen. 

7. Nach der Satzung des LTC können Verstöße mit Sanktionen wie Z.B. befristetem Spielverbot belegt werden, was hoffentlich nicht nötig sein wird. 

8. Der Vorstand ist berechtigt, in Einzelfällen Ausnahmen von den Regelungen dieser Platzordnung zuzulassen.