Spielordnung

Passive Mitglieder und Gäste

1. Spielberechtigt sind grundsätzlich nur die aktiven Mitglieder des Vereins, die nicht mit Zahlungsverpflichtungen in Rückstand sind.

2. Passive Mitglieder dürfen viermal im Kalenderjahr mit anderen Clubmitgliedern zu den nachfolgenden Regeln spielen.

3. Aktive Clubmitglieder sind berechtigt, Gastspieler mitzubringen. Gastspieler dürfen viermal im Kalenderjahr spielen.Treten Gastspieler in den LTC ein, werden die im Eintrittsjahr angefallenen Gastspielergebühren erlassen.

4. Passive Mitglieder/ Gastspieler müssen sich vor Beginn des Spiels in der aushängenden Gastspielerliste eintragen. Die Clubmitglieder zahlen die Gastspielgebühren durch Abbuchung von ihrem Konto.

5. Die Spielgebühr für passive Mitglieder und Gäste beläuft sich im Einzel und im Doppel auf 5,00 Euro pro Person. Jugendliche bis 17 Jahren zahlen die Hälfte. Die Gebühren werden von den aktiven bzw. passiven Mitgliedern (nicht Gästen) erhoben.

6. Im Übrigen gelten die Satzung, die Haus- und die Platzordnung auch für passive Mitglieder und Gäste.

7. Der Vorstand ist berechtigt, Ausnahmen von dieser Spielordnung zuzulassen und Änderungen vorzunehmen. Das gilt z.B. für Spielrecht von Gästen und passiven Mitgliedern über einen längeren Zeitraum, z.B. zwei Wochen in der Ferienzeit.

Der Vorstand
Lübbecke, im Mai 2004